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AUTOLEASING
Zubehör (nachträglich)
Bei nachträglichem Zubehör handelt es sich um Zubehörteile, die nicht vom Werk mitgeliefert werden. Bevor nachträgliches Zubehör in oder an einem Leasingfahrzeug montiert wird muss die Zustimmung der Leasinggesellschaft eingeholt werden. Grundsätzlich ist es auch möglich nachträgliches Zubehör mit in den Leasingvertrag einkalkulieren zu lassen.
weiterlesenZulassung
Leasingfahrzeuge werden in der Regel auf den Namen des Leasingnehmers oder auf eine dritte Person/Firma zugelassen. Die Zulassung auf den Leasinggeber ist eher die Ausnahme und wird von vielen Leasinggesellschaften gar nicht praktiziert.
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