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Wartung oder Inspektion

Die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsintervalle sollte der Leasingnehmer auf jeden Fall in einer dafür autorisierten Fachwerkstatt durchführen lassen. Ansonsten besteht die Gefahr, das Garantie bzw. Kulanzansprüche wegfallen. Der Leasingnehmer trägt die Verantwortung dafür, dass die entsprechenden Wartungen vorgenommen werden.

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