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VOB-Service
Beim VOB-Service übernimmt der Leasinggeber für den Fuhrparkkunden den Verwaltungsaufwand der beispielsweise durch einen Strafzettel wegen falschparken oder zu schnellem Fahren ausgestellt wurde. Konkret bedeutet dies, dass die Zuordnung von Verwarnungen, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheiden zu Fahrzeug und Fahrer und die Information der zuständigen Behörden vom Leasinggeber übernommen werden.