Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wie beispielsweise ein Glasbruch, Hagelschäden, Wildschäden oder Schäden die durch Feuer entstehen. Auch im Falle eines Diebstahls tritt die Teilkaskoversicherung ein. Eine Teilkaskoversicherung kann mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Ist für ein Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung vereinbart so ist die Teilkaskoversicherung hier automatisch enthalten.

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Technik-Service

Der Technik-Service ermöglicht es dem Kunden einer Leasinggesellschaft, Reparaturen, Inspektionen und AU-/HU-Gebühren bei autorisierten Werkstätten bargeldlos zu begleichen. Bei geschlossener Abrechnung des Technik-Service liegt das Risiko der Reparaturkosten beim Leasinggeber. Bei offener Abrechnung werden am Laufzeitende Kosten gegen Erlöse abgerechnet. Der Kunde zahlt in diesem Fall eine monatliche Gebühr.

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Teilamortisation

Amortisation ist die planmäßige Tilgung einer Verbindlichkeit. Beim Kfz-Leasing erfolgt die Amortisation nur zum Teil, da mit den Leasingbeträgen lediglich die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert inklusive Zinsen abgedeckt wird.

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