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Steuerliche Vorteile
Leasingraten sind für den gewerblichen Leasingnehmer steuerlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben und verringern damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Durch die Bilanzierung des Leasingobjektes beim Leasinggeber spart der geschäftliche Leasingnehmer darüber hinaus Kapitalsteuer. Voraussetzung für die steuerlichen Vorteile ist die Beachtung des Leasingerlasses bei der Vertragsgestaltung. Der steuerliche Vorteil für den privaten Leasingnehmer liegt darin, dass die Mehrwertsteuer, die sonst auf den gesamten Kaufpreis fällig ist, nur für die Sonderzahlung und die Leasingbeträge berechnet wird. Die Mehrwertsteuer für den Restwert entfällt, es sei denn der Leasinggeber macht von seinem Andienungsrecht Gebrauch und verkauft das Fahrzeug am Ende der Laufzeit an den Leasingnehmer.