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AUTOLEASING
Abschreibung (AfA)
Automobile sind Gegenstände des Anlagevermögens und unterliegen einer verbrauchsbedingten Abnutzung. Sie können daher während einer bestimmten Dauer von geschäftlichen Nutzern steuerlich abgesetzt werden (AfA = Absetzung für Abnutzung). Diese Abschreibungszeiten sind durch das Bundesfinanzministerium in amtlichen AfA-Tabellen festgelegt. Für Personenkraftwagen beträgt die AfA-Zeit 6 Jahre, für Lkws 9 Jahre. weiterlesenAndienungsrecht
Ein Leasingvertrag mit Andienungsrecht ist eine Variante der im Autoleasing üblichen Teilamortisationsverträge mit Restwertabrechnung. Hierbei kann der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug am Vertragsende andienen, d.h. verkaufen. Der Leasingnehmer hat hierdurch allerdings kein Anrecht auf das Fahrzeug am Ende der Laufzeit. Dies darf ihm auch nicht eingeräumt werden, da dies steuerlich für ihn zum Nachteil wäre.
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