Sale and lease back

Unter "Sale and lease back" versteht man den Verkauf der eigenen Fahrzeuge an eine Leasinggesellschaft, wobei gleichzeitig für diese Objekte Leasingverträge abgeschlossen werden. Für Gewerbliche Kunden ist diese Variante interessant, da dadurch Liquidität geschaffen wird und die monatlichen Leasingraten sich als Betriebskosten absetzen lassen.

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Service-Card

Hat ein Leasingnehmer in seinem Leasingvertag Servicebestandteile mit vereinbart so erhält er eine Service-Card, die er bei der Inspektion oder beim Reifenwechsel in der Werkstatt vorlegt.

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Sonderausstattung

Unter Sonderausstattung versteht man zusätzliche Ausstattungsdetails, die auf Wunsch des Kunden direkt ab Werk in das Fahrzeug eingebaut werden. Auch nachträgliches Zubehör stellt eine Sonderausstattung da.

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Sonderzahlung

Beim Privatleasing wird üblicherweise eine Sicherheits- bzw. Eigenleistung in Form einer Sonderzahlung vereinbart. Die Sonderzahlung verringert die Berechnungsgrundlage und somit die monatlichen Leasingbeträge. Auch beim geschäftlichen Leasing kann eine Sonderzahlung vereinbart werden. Alternativ zur Sonderzahlung kann auch eine entsprechende Kaution hinterlegt werden. Sonderzahlungen werden auch auf Wunsch des Leasingnehmers in den Vertrag einkalkuliert um beispielsweise die monatliche Belastung zu senken.

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Steuerliche Vorteile

Leasingraten sind für den gewerblichen Leasingnehmer steuerlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben und verringern damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Durch die Bilanzierung des Leasingobjektes beim Leasinggeber spart der geschäftliche Leasingnehmer darüber hinaus Kapitalsteuer. Voraussetzung für die steuerlichen Vorteile ist die Beachtung des Leasingerlasses bei der Vertragsgestaltung.

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