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Reifen-Service

Bei Reifen-Service wird zwischen dem Leasingnehmer und der Leasinggesellschaft ein spezielles Servicemodul in den Leasingvertrag mit aufgenommen. Der Leasingnehmer zahlt dann an den Leasinggeber eine monatliche Reifen-Service-Rate, die sich aus der Rate und der Gebühr zusammensetzt. Mit der Rate zahlt der Leasingnehmer monatliche den Reifenersatz. Er kann dann auf Kosten des Leasinggebers bei einem vorgegebenen Händler die vereinbarte Reifengröße und Reifenmenge beziehen. Unterschieden wird hier zwischen dem Reifenservice für Sommerreifen und für Winterreifen. Der Winterreifen-Service kann mit oder ohne Felgen vereinbart werden. Am Ende der Laufzeit kann eine offene oder geschlossene Abrechnung erfolgen.

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