Reifen-Service

Bei Reifen-Service wird zwischen dem Leasingnehmer und der Leasinggesellschaft ein spezielles Servicemodul in den Leasingvertrag mit aufgenommen. Der Leasingnehmer zahlt dann an den Leasinggeber eine monatliche Reifen-Service-Rate, die sich aus der Rate und der Gebühr zusammensetzt. Mit der Rate zahlt der Leasingnehmer monatliche den Reifenersatz. Er kann dann auf Kosten des Leasinggebers bei einem vorgegebenen Händler die vereinbarte Reifengröße und Reifenmenge beziehen. Unterschieden wird hier zwischen dem Reifenservice für Sommerreifen und für Winterreifen.

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Restwert

Der Restwert ist eine kalkulatorische Größe, die sich am voraussichtlichen Gebrauchtwagenwert eines Leasingfahrzeugs nach Ablauf des Vertrags orientiert. Die Höhe des Restwerts ist abhängig von Fahrzeugtyp, Ausstattung, Nutzungsart, Laufleistung und Laufzeit.

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Restwertvertrag

Bei dieser Vertragsart liegt die Laufzeit zwischen 30 und 60 Monaten. Aufgrund der zu erwartenden Kilometerleistung wird schon am Anfang der Restwert zum Laufzeitende festgelegt. Wird nach Ablauf des Vertrages beim Verkauf des Fahrzeuges ein Mehrerlös erzielt, erhält der Leasingnehmer gemäß dem Teilamortisationserlass 75% dieses Betrages. Die verbleibenden 25% können als Mehrerlösbeteiligung in einen Anschlussvertrag eingebracht werden. Ein eventueller Mindererlös wird vom Leasingnehmer ausgeglichen.

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