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Privatleasing

Der Vorteil beim Privatleasing liegt darin, dass der Leasingnehmer nicht den vollen Kaufpreis zahlt, sondern nur die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert einschließlich Zinsen. Ferner ist die Mehrwertsteuer nur auf die Leasingraten und die Sonderzahlung zu entrichten. Die Mehrwertsteuer auf den Restwert zahlt der Leasingnehmer nicht, es sei denn der Leasinggeber macht von seinem Andienungsrecht Gebrauch und verkauft das Fahrzeug am Laufzeitende an den Leasingnehmer. Privatleasing bietet die Möglichkeit, alle Vorteile eines jungen Fahrzeuges zu nutzen:

- immer den aktuellsten Sicherheitsstandard
- immer die modernste Technologie
- geringes Reparaturrisiko

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