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Leasing-Erlasse
Die Leasing-Erlasse sind Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Leasingverträgen. Es handelt sich dabei um den Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.71 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 31/71) und den Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.75 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 161/75).
Die Berücksichtigung dieser Erlasse sichert die steuerliche Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft für den Leasinggeber (Eigentümer). Hieraus ergeben sich auch die steuerlichen Vorteile für den geschäftlichen Leasingnehmer.