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Leasing-Beträge oder Leasingraten
Beim Leasing wird mit der Leasingrate oder dem Leasingbetrag aufgrund der Teilamortisation nur die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Restwert zuzüglich Zinsen gezahlt. Für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeuges und für die ggf. zusätzlich vereinbarten Leistungen werden monatlich Leasingbeträge entrichtet.
Sie bleiben während der Laufzeit des Leasingvertrages fix und machen die Fahrzeug- bzw. Fuhrparkkosten für den Leasingnehmer zu einer überschaubaren und einfach zu kalkulierenden Größe. Eine Anpassung der Leasingbeträge während der Laufzeit erfolgt lediglich wenn diese sich aus Veränderungen in der steuerlichen Gesetzgebung ergeben (z.B. Mehrwertsteuer, Kraftfahrzeugsteuer).