Laufzeit von Leasingverträgen

Die Laufzeit von PKW-Leasingverträgen liegt gemäß Leasing-Erlass des Bundesfinanzministeriums zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Daneben richtet sich die wirtschaftlich sinnvolle Laufzeit nach der jährlichen Fahrleistung. Es werden Leasingverträge mit einer Laufzeit zwischen 30 und 60 Monaten angeboten.

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Leasing

Der Begriff stammt von "to lease" (englisch = vermieten, verpachten). Bezeichnet wird damit die zeitlich befristete Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt. Seit mehr als 30 Jahren wird Autoleasing in der Bundesrepublik angeboten. In diesem Zeitraum hat es sich als Alternative zur klassischen Finanzierung dynamisch weiterentwickelt.

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Leasing-Beträge oder Leasingraten

Beim Leasing wird mit der Leasingrate oder dem Leasingbetrag aufgrund der Teilamortisation nur die Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Restwert zuzüglich Zinsen gezahlt. Für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeuges und für die ggf. zusätzlich vereinbarten Leistungen werden monatlich Leasingbeträge entrichtet.

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Leasing-Erlasse

Die Leasing-Erlasse sind Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Leasingverträgen. Es handelt sich dabei um den Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.71 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 31/71) und den Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.75 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 161/75).

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Liquidität

Liquidität bedeutet Zahlungsfähigkeit. Leasing schont die Liquidität, weil mit den Leasingbeträgen nur für die Nutzung des Fahrzeugs gezahlt wird und keine Vorfinanzierung nötig ist.

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