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Kilometervertrag

Basis dieses Vertrages ist die voraussichtliche Fahrleistung während der Vertragsdauer. Endet der Vertrag, wird das Fahrzeug zurückgegeben. Die Verwertung der Fahrzeuge erfolgt durch den Leasinggeber. Auch das Restwertrisiko liegt beim Leasinggeber.

Verrechnet werden nur die tatsächliche Kilometerzahl gegenüber der vertraglich festgelegten Fahrleistung sowie über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden am Fahrzeug. Nicht genutzte Kilometer werden dem Leasingnehmer erstattet, Mehrkilometer werden dem Leasingnehmer nach vorher vereinbarten Kilometersätzen in Rechnung gestellt. In der Regel räumen Leasinggeber eine Kilometerfreigrenze von +/- 2.500 km ein.

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