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KFZ-Steuer und GEZ-Service

Beide Servicearten werden als monatlicher Service angeboten und am Ende des Vertrages offen mit dem Leasingnehmer abgerechnet. Für den Service KFZ-Steuer berechnet die Leasinggesellschaft in der Regel eine monatliche Bearbeitungsgebühr, GEZ-Service wird normalerweise ohne Gebühr angeboten

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