KFZ-Steuer und GEZ-Service

Beide Servicearten werden als monatlicher Service angeboten und am Ende des Vertrages offen mit dem Leasingnehmer abgerechnet. Für den Service KFZ-Steuer berechnet die Leasinggesellschaft in der Regel eine monatliche Bearbeitungsgebühr, GEZ-Service wird normalerweise ohne Gebühr angeboten

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Kilometervertrag

Basis dieses Vertrages ist die voraussichtliche Fahrleistung während der Vertragsdauer. Endet der Vertrag, wird das Fahrzeug zurückgegeben. Die Verwertung der Fahrzeuge erfolgt durch den Leasinggeber. Auch das Restwertrisiko liegt beim Leasinggeber.

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