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GAP-Deckung

Die GAP-Deckung bietet finanziellen Schutz beim Totalverlust des Leasingfahrzeugs. Normalerweise ist der Wiederbeschaffungswert versichert. Die GAP-Deckung (GAP = Guaranteed Asset Protection) übernimmt die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert und sichert den Leasingnehmer gegen unangenehme Nachzahlungen im Schadenfall ab. Für den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Verkaufserlöses (Schrottwert) für das Fahrzeug tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder die eigenen Vollkaskoversicherung ein. Die GAP-Deckung stellt keinen Ersatz für eine Kaskoversicherung da.

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