GAP-Deckung

Die GAP-Deckung bietet finanziellen Schutz beim Totalverlust des Leasingfahrzeugs. Normalerweise ist der Wiederbeschaffungswert versichert. Die GAP-Deckung (GAP = Guaranteed Asset Protection) übernimmt die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert und sichert den Leasingnehmer gegen unangenehme Nachzahlungen im Schadenfall ab. Für den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Verkaufserlöses (Schrottwert) für das Fahrzeug tritt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder die eigenen Vollkaskoversicherung ein.

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Gebrauchtwagenleasing Voraussetzungen

Für Gebrauchtwagen gelten bestimmte Voraussetzungen damit das Fahrzeug leasingfähig ist:

- Das gebrauchte Fahrzeug darf ein bestimmtes Alter nicht überschreiten. Die Altersgrenze
wird individuell von der Leasinggesellschaft festgelegt.
- Die Mehrwertsteuer muss separat ausweisbar sein.
- Die Fahrzeugrechnung an die Leasinggesellschaft muss vom Autohändler ausgestellt sein.

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Geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil wird nach verschiedenen Varianten ermittelt und abgerechnet. Die in der Praxis häufige 1%-Lösung bedeutet, dass monatlich 1% des Brutto-Neuwagen-Listenpreises (inklusive Extras) für die Steuerberechnung angesetzt wird.

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Gewährleistung

Der Leasinggeber tritt mit dem Leasingvertrag alle Gewährleistungsansprüche an den Leasingnehmer ab. Dieser tritt also gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten als Käufer auf und ist berechtigt und verpflichtet, alle Gewährleistungsansprüche wahrzunehmen.

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