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Fernabsatzgesetz
Im Juni 2000 hat der Bundestag ein neues Verbraucherschutzgesetz beschlossen, das sogenannte Fernabsatzgesetz (FernAbsG), das grundsätzlich für alle Verträge gilt, die unter dem ausschließlichen Einsatz von Kommunikationstechniken angebahnt und abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel in diesem Sinne sind insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste.
Den Unternehmer verpflichtet das FernAbsG zur weitreichenden Information des Verbrauchers, betreffend:
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