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Drittkäuferbenennungsrecht
Da der Leasingnehmer aus rechtlichen Gründen bei Beendigung des Leasingvertrags das Leasing-Fahrzeug nicht kaufen darf, kann er bei Verträgen mit Restwertabrechnung im Rahmen des Drittkäuferbenennungsrechtes einen Dritten als Käufer benennen, der das Auto zum Marktwert erwerben soll.
beim Restwertvertrag mit Andienungsrecht hat der Leasinggeber das Recht, das Fahrzeug dem Leasingnehmer am Laufzeitende zum Kauf andienen, also zu verkaufen.