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Bilanzneutralität

Beim Kauf und bei der Finanzierung müssen die Kraftfahrzeuge vom geschäftlichen Leasingnehmer bilanziert werden. Leasingfahrzeuge werden dagegen immer beim Leasinggeber bilanziert und erscheinen damit nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers. Bedingung hierfür ist allerdings das die Vorgaben gemäß Leasingerlass eingehalten werden.

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