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AUTOLEASING
Berechnungsgrundlage
Die Berechnungsgrundlage, oder auch Mietberechnungsgrundlage, ist definiert durch den Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich der Sonderzahlung.
weiterlesenBetriebswirtschaftliche Vorteile
Gewerblichen Leasingnehmer haben unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten folgende Vorteile:
- Erhaltung der Liquidität
- Keine Kapitalbindung
- Planbare Kosten
- Leasingbeträge sind voll steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben
- Kostenreduktion bei Fuhrparkkunden durch Übertragung der Fuhrpark-Administration an
den Leasinggeber
- Sicherung Ihrer Mobilität durch einen jungen Fuhrpark
Bilanzneutralität
Beim Kauf und bei der Finanzierung müssen die Kraftfahrzeuge vom geschäftlichen Leasingnehmer bilanziert werden. Leasingfahrzeuge werden dagegen immer beim Leasinggeber bilanziert und erscheinen damit nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers. Bedingung hierfür ist allerdings das die Vorgaben gemäß Leasingerlass eingehalten werden.
weiterlesenBonitätsprüfung
Vor dem Abschluss eines Leasingvertrages informiert sich der Leasinggeber über den Leasinginteressenten (wie bei Kreditvorgängen, Darlehen usw.). Zu einer Bonitätsprüfung gehören beim privaten Interessenten die Selbstauskunft sowie die Schufa-Auskunft. Beim gewerblichen Interessenten die Handels- und Bankauskunft sowie die Einsicht in betriebswirtschaftliche Daten.
weiterlesenBürgschaft
Bürgschaften sind zur Absicherung eines Leasingvertrags möglich und werden ggf. durch den Leasinggeber angefordert.
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