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Abschreibung (AfA)

Automobile sind Gegenstände des Anlagevermögens und unterliegen einer verbrauchsbedingten Abnutzung. Sie können daher während einer bestimmten Dauer von geschäftlichen Nutzern steuerlich abgesetzt werden (AfA = Absetzung für Abnutzung). Diese Abschreibungszeiten sind durch das Bundesfinanzministerium in amtlichen AfA-Tabellen festgelegt. Für Personenkraftwagen beträgt die AfA-Zeit 6 Jahre, für Lkws 9 Jahre.

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